Wer langfristig in Deutschland bleiben will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hängt von
dem Zweck des Aufenthalts ab. Sowohl das Visum als auch die anschließend bei der Ausländerbehörde zu beantragende Aufenthaltserlaubnis erhält ein Ausländer nur, wenn ein im Aufenthaltsgesetz
geregelter Zweck vorliegt. Die Aufenthaltserlaubnis ist zwar nur befristet, kann aber jederzeit verlängert werden.
Das Aufenthaltsgesetz sieht grundsätzlich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu einem der folgenden Aufenthaltszwecke
vor: