Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer und Unternehmer

Wer in Deutschland arbeiten will und zu diesem Zweck einreisen will, muss viele Dinge beachten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt hier die Voraussetzungen für die Einreise qualifizierter Arbeitskräfte. Jedoch muss unterschieden werden zwischen einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer und der selbständigen Tätigkeit eines Unternehmers.

Arbeit, Selbständig, Visum

abhängige Beschäftigung

Arbeit, Blaue Karte

Ein Arbeitnehmer kann nur ein Arbeitsvisum und dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Dies bedarf neben der Zustimmung der Deutschen Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde auch in der Regel der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese muss prüfen, dass zunächst keine Ausbeutung der Arbeitnehmer erfolgt. Außerdem kann es sein, dass geklärt werden muss, ob vorrangige Arbeitnehmer vorhanden sind. Wie eine solche Vorrangprüfung aussieht und wann sie durchgeführt wird, hängt von der Art der Beschäftigung ab.

Für Hochqualifizierte empfiehlt sich in manchen Fällen die Beantragung einer sogenannten Blauen Karte EU.


Selbständigkeit

Selbständigkeit, eigenes Unternehmen

Auch Selbständige müssen für die Erteilung eines Visums und später der Aufenthaltserlaubnis einiges beachten. Es muss ein genaues Geschäftsmodell vorliegen. Hierfür muss ein Businessplan angefertigt werden, der auch klar zeigt, wie das Vorhaben finanziert werden soll. Im Übrigen muss ein besonderes wirtschaftliches oder regionales Interesse bestehen. Hierfür wird auch die Unterstützung bestimmter Einrichtungen wie zum Beispiel der IHK erforderlich sein.

Des Weiteren fallen unter diese Regelung auch sogenannte Freelancer, Forscher, Wissenschaftler oder Künstler. Dies erfolgt dann unter vereinfachten Bedingungen.

Im Übrigen ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Selbständige leichter möglich.