Familienzusammenführung

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Die Familienzusammenführung hängt stark von dem Grad der Verwandtschaft ab.

 

Eltern eines deutschen Kindes haben zum Beispiel einen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung.

  

Nach dem Aufenthaltsgesetz können neben den Ehegatten auch minderjährige Kinder zu ihren ausländischen Eltern nachziehen. Hierbei können einige Kriterien wie zum Beispiel das Alter des Kindes zur Vereinfachung aber auch Erschwerung des Verfahrens beitragen und die Familienzusammenführung maßgeblich beeinflussen.

 

Hin und wieder befindet sich ein Elternteil in Deutschland und der andere im Ausland. Wann ein Familiennachzug unter diesen Umständen möglich ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt genau erklären.

 

Härtefall, Visum

Problematisch gestaltet sich der Nachzug von anderen erwachsenen Verwandten. Erwachsene Kinder, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkels und auch Geschwister von erwachsenen Ausländern erhalten ein Visum zur Familienzusammenführung, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt.