Ehegattennachzug

Ehegatten eines Deutschen, eines Ausländers und eines EU-Bürgers dürfen allesamt in Deutschland leben. Jedoch hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs von jeweils unterschiedlichen Kriterien ab. Will man heiraten, muss man auf bestimmte Dinge achten.

 

In manchen Fällen müssen erforderliche Sprachkenntnisse belegt werden. Gelegentlich muss nachgewiesen werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, das heißt, ob man genug Einkommen hat und keine Leistungen (wie Hartz 4 oder Sozialhilfe) bezieht. Wann diese Anforderungen abgefragt werden und ob diese erfüllt sind, hängt von dem Einzelfall ab.

 

Sehr häufig prüft die Ausländerbehörde schon im Visumverfahren, ob eine sogenannte Scheinehe vorliegt. Hierbei handelt es sich um eine Ehe, die nur dem Zweck dient dem Ausländer ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. Eine solche Prüfung kann auch für echte Ehen zur Zerreißprobe werden, weil hier viele private Fragen gestellt werden. Wenn es jedoch in die Intimsphäre geht, sind entsprechende Fragen unzulässig. Welche Fragen Sie beantworten müssen und wann Sie schweigen dürfen, werden wir Ihnen genau sagen.

Eheschließung, Ehegattennachzug, Ausländerbehörde
Standesamt, Familienzusammenführung, Visum