Verlust der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung und Abschiebung

Ausweisung, Abschiebung, Sperre, Duldung

Ein Ausländer kann seine Aufenthaltserlaubnis ohne, dass er es bemerkt, verlieren. Dies kann zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland der Fall sein. Oft fällt dies erst Jahre später auf. In diesen Fällen muss unter anderem sorgfältig geprüft werden, welchen Aufenthaltsstatus der Ausländer hat. Auch die genaue Dauer des Auslandsaufenthalts ist entscheidend. Es kommt manchmal auf Tage an. Ist die Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erloschen, muss geprüft werden, ob man bei der Ausländerbehörde eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Gegebenenfalls muss sogar erneut ein Visum beantragt werden.

 

Gelegentlich erfolgt sogar eine Ausweisung. Allgemein sprechen hier viele von der Abschiebung. Es ist zu unterscheiden:

Die Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, der die Beendigung des Aufenthaltsrechts festlegt, während die Abschiebung einen Realakt darstellt. Dies erfolgt nicht ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Eine Ausweisung erfolgt zumeist bei Straftätern. Es wird abgewogen, ob die privaten Interessen (Bleibeinteressen) des Ausländers dem öffentlichen Interesse (Ausweisungsinteresse) an der Abschiebung überwiegem. Schon in diesem Stadium des Verfahrens empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Migrationsrecht.

Sofern die Klagefrist noch nicht verstrichen ist, kann man noch gegen die Ausweisung an sich im Klagewege vorgehen.

 

Aber auch nachdem die Ausweisung rechtskräftig wurde, kann man eventuell noch für Ihre Rechte kämpfen. So ist zu prüfen, ob ein Abschiebungsschutz besteht. Dann muss nämlich eine Duldung beantragt werden. Sollten rechtliche oder tatsächliche Hindernisse an der Ausreise vorliegen, wird die Duldung auch erteilt.

Außerdem wird mit der Ausweisung in der Regel eine Einreisesperre festgelegt, die eine Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland um Jahre verzögern kann. Diese Sperrfrist kann unter gewissen Voraussetzungen auch bereits vor der Ausreise - aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt - verkürzt werden.