Staatsangehörigkeitsrecht

Das stärkste Aufenthaltsrecht leitet natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft her. Ein Deutscher darf nicht abgeschoben werden und ein Widerruf der deutschen Staatsbürgerschaft ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.

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Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt

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In der Bundesrepublik Deutschland gilt grundsätzlich das sogenannte Abstammungsprinzip. Kinder von deutschen Staatsbürgern erwerben von Geburt an auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierbei genügt es, wenn lediglich ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Es ist auch unerheblich, wo das Kind geboren wird oder ob es sich um eine Adoption handelt.

  

Unter bestimmten anderen Voraussetzungen können auch Kinder von Ausländern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies ist nur durch Geburt im Inland möglich. Außerdem muss wenigstens ein Elternteil lange genug in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Einbürgerung

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Ausländer können sich, wenn sie lange genug in Deutschland leben, auf ihren Antrag hin einbürgern lassen.

Häufig ist eine Einbürgerung sogar einfacher als die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Jedoch muss man unterscheiden.

 

In manchen Fällen hat man einen Anspruch auf Einbürgerung und in anderen liegt die Einbürgerung im Ermessen der Behörde. Immer häufiger wünschen Mandanten, aus dem Ausland heraus eingebürgert zu werden. Dafür muss man jedoch Bindungen zu Deutschland nachweisen.

 

Ob man die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen darf, hängt stark vom Einzelfall ab und ist nicht für jeden möglich.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

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Grundsätzlich verliert man mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit automatisch die Deutsche. Das war nicht immer so. Nach alter Rechtslage war dies auch noch mit der Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland verbunden.

 

In Zweifelsfällen ist ein so genanntes Feststellungsverfahren nötig, um zu klären, ob die deutsche Staatsangehörigkeit noch fortbesteht. Hierbei berücksichtigen sowohl die Behörden als auch viele Anwälte nicht, dass es im Staatsangehörigkeitsrecht die Möglichkeit der Ersitzung gibt.
Diese Regelung dient dem Vertrauensschutz des Bürgers, wenn er lange genug von deutschen Stellen fälschlich als Deutscher behandelt wurde. Wann dies der Fall ist muss genauestens von einem Fachanwalt für Ausländerrecht geprüft werden.