Die Familienzusammenführung hängt stark von dem Grad der Verwandtschaft ab.
Eltern eines deutschen Kindes haben zum Beispiel einen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum
Zwecke der Familienzusammenführung.
Nach dem Aufenthaltsgesetz können neben den Ehegatten auch minderjährige Kinder zu ihren ausländischen Eltern nachziehen. Hierbei
können einige Kriterien wie zum Beispiel das Alter des Kindes zur Vereinfachung aber auch Erschwerung des Verfahrens beitragen und die Familienzusammenführung maßgeblich
beeinflussen.
Hin und wieder befindet sich ein Elternteil in Deutschland und der andere im Ausland. Wann ein Familiennachzug unter diesen
Umständen möglich ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt genau erklären.