Abseits von den bereits aufgeführten Aufenthaltstiteln kommt im Übrigen die Aufenthaltserlaubnis
aus humanitären Gründen in Betracht.
Hierbei ist zunächst an das klassische Asyl zu denken. Wer anerkannter Flüchtling ist oder sogenannten subsidiären Schutz genießt
hat einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Außerdem gibt es auch die Möglichkeit ein Visum zur medizinischen Behandlung zu erhalten. Auch Familienangehörige von Personen,
die gepflegt werden müssen, können als Pflegepersonen unter gewissen Voraussetzungen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
In manchen Fällen sind Ausländer bereits ausreisepflichtig. Jedoch hindern diverse Gründe gelegentlich die Abschiebung. Dann
erhalten Ausländer eine Duldung. Aus diesen Duldungen heraus kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.